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Der Broad Consent am Uniklinikum

Der Broad Consent am Uniklinikum:

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Medizininformatik-Initiative (MII) hat zum Ziel, Routinedaten der klinischen Versorgung standortübergreifend für die medizinische Forschung verfügbar zu machen. Damit Gesundheitsdaten oder Bioproben, etwa zur Entwicklung neuer Therapien, genutzt werden können, müssen Patientinnen und Patienten ausdrücklich einwilligen. Wenn bei der Erhebung der Einwilligung noch nicht feststeht, für welche medizinischen Fragestellungen und zu welchem Zeitpunkt die Daten zukünftig verwendet werden sollen, wird die Einwilligung in Form eines Broad Consent (zu Deutsch „breite Einwilligung“) abgefragt. Dies bedeutet, dass Patientinnen und Patienten keinem konkreten Forschungsvorhaben zustimmen und die Bioproben für eventuelle nachfolgende Fragestellungen verwendet werden können. Die Einwilligungsdokumente werden in der Treuhandstelle des Uniklinikums verarbeitet und digitalisiert.

Weitere Informationen zum Broad Consent finden Sie auf der Seite der Medizininformatik-Initiative und der Treuhandstelle des Uniklinikums.

Die bei der CeBE eingelagerten Broad Consent Proben können pseudonymisiert über die Datenbanken des FDPG und europaweit über den Sample Locator eingesehen werden. Anfragen zur Verwendung der Daten oder Proben werden im Anschluss über das Use & Access Committee (UAC) abgewickelt, wobei die einlagernde Klinik immer das Vetorecht auf die Verwendung der Proben behält.